Kieferorthopädie

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Unter den Begriff der Zahnmedizin fallen die Gebiete der Zahn-, Mund und Kieferheilkunde. Die Kieferorthopädie stellt hierbei einen Teilbereich der Zahnmedizin dar und beschäftigt sich vorwiegend mit der Behandlung von Fehlstellungen, die im Bereich der Zähne oder des Kiefers auftreten können. Fehlstellungen können besonders bei jungen Menschen im Zeitraum des Zahnwechsels auftreten. Die zweiten Zähne sind nach dem Ausfall der Milchzähne oftmals größer und brauchen daher mehr Platz. Hingegen ist dieser oftmals nicht gegeben, da die Lücke der Milchzähne um ein Wesentliches kleiner ist. Durch das Hineindrängen in diese Lücke kommt es als Folge zu einer Zahnfehlstellung. Schiefe Zähne und damit in Verbindung stehendes, falsches Schließen des Mundes können zu einer Kieferfehlstellung führen. 

Diese Formen der Fehlstellung müssen durch einen Facharzt der Kieferorthopädie begutachtet und behandelt werden, da ansonsten eine gesundheitsschädliche Konsequenz nicht ausgeschlossen werden kann. Trotzdem sollten kieferorthopädische Maßnahmen nicht zu lange aufgeschoben werden, da es nicht selten passiert, dass es erst im Erwachsenenalter zu einer tatsächlichen Behandlung kommt. Die Maßnahmen sind dabei keine Unbekannten. In der Regel wird mit Zahnspangen gearbeitet. In anderen Fällen kann es vorab zu einem Einsatz von sogenannten Entlastungsschienen kommen, die zu Beginn eine Entlastung des Kiefers hervorrufen sollen, um etwaige Schiefstände auszugleichen. Erst als Folge darauf kommt es zum Anlegen der Zahnspange. 

Im jungen Alter sind Zahnspangen herausnehmbar und müssen stets nur in der Nacht getragen werden. Diese sollen die gröbsten Fehlstellungen beseitigen und spätere Folgen einer zusätzlichen Kieferfehlstellung präventiv verhindern. Ebenso können herausnehmbare Zahnspangen auch während des Zahnwechsels getragen werden, da sie nicht dauerhaft auf den Zähnen haften. Dieses sogenannte Wechselgebiss ist der Grund, warum der Gebrauch einer festsitzenden Zahnspange vermieden wird. Denn der Zahnausfall wäre hierbei nur unter erschwerten Bedingungen möglich und entsprechend risikobehaftet.

Je nach Ausprägung und Fortschritt wählt ein Kieferorthopäde die richtige Variante der Behandlung, die durch ausreichend diagnostische Verfahren untermauert wird. Ist der Gebisswechsel hingegen vollständig abgeschlossen, ist die Nutzung einer festsitzenden Zahnspange die gängigste Methode. Wurden Zahnfehlstellungen im jüngeren Alter nicht behandelt und haben nun auch eine Kieferfehlstellung zur Folge, wird auch hier ein Kieferorthopäde einem Erwachsenen eine festsitzende Zahnspange empfehlen. Glücklicherweise gibt es innerhalb der Kieferorthopädie ständige Entwicklungen, wodurch gerade bei Zahnspangen viele Neuerungen aufkamen. 

Zum Beispiel können festsitzende Zahnspangen durch unsichtbare Zahnspangen abgelöst werden. Denn unabhängig von der finanziellen Komponente kann je nach Tätigkeitsbereich eine festsitzende und damit sichtbare Zahnspange unangenehm sein. Eine wesentliche Sache in diesem Bereich ist, wie angesprochen, auch der Kostenaufwand. Fehlstellungen, die während des Kindesalters erkannt und behandelt werden, werden oftmals durch die Krankenkasse finanziell unterstützt und gefördert. Hingegen sind kieferorthopädische Fehlstellungen aufgrund versäumter Behandlung in früheren Jahren, im Erwachsenenalter eher im seltenen Fall durch die Krankenkasse gedeckt.


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