Was ist ein Zahnarzt?

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Bei einem Zahnmediziner handelt es sich um einen Facharzt, der über ein abgeschlossenes zahnmedizinisches Fachstudium verfügt. Um in Deutschland als Zahnarzt arbeiten zu dürfen, ist es zwingend erforderlich, eine Berufszulassung nachweisen zu können. Die Berufszulassungen können dabei nur zeitlich und örtlich befristet ausgestellt werden. 

Die Ausbildung 

Die zahnärztliche Fachausbildung umfasst in Deutschland ein Studium der Zahnheilkunde mit einer Länge von zehn Semestern. Das Studium muss dabei an einer wissenschaftlichen Hochschule erfolgen, die das Studium in einen vorklinischen und einen klinischen Teil unterteilt. Der erfolgreiche Abschluss eines zahnmedizinischen Studiums setzt die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung voraus. Bei allen abzuleistenden Prüfungen handelt es sich um staatliche Prüfungen, die deutschlandweit einheitlich sind und nicht individuell von der besuchten Hochschule konzipiert werden.   

Da es sich bei Zahnmedizin um ein besonders stark nachgefragtes Studienfach handelt, ist das Fach derzeit stets an einen Numerus Clausus gebunden und somit zulassungsbeschränkt. Interessierte, deren Abiturnotendurchschnitt nicht ausreichend ist, beginnen oftmals ein zahnmedizinisches Studium im europäischen Ausland, beispielsweise in den Niederlanden. Hier ist keine besonders gute Abiturnote nötig. Auch Wartesemester müssen hier nicht für eine mögliche Zulassung gesammelt werden.   

Aufgabengebiet eines Zahnmediziners   

Ein Zahnmediziner befasst sich in seiner Berufsausübung mit der Prävention von Zahnkrankheiten, der Diagnose von Zahnkrankheiten und möglichen Behandlungsarten bei Mund-, Zahn- und Kiefererkrankungen. Zahnärzte, die eine eigene Praxis haben, beschäftigen sich in der Regel darüber hinaus noch mit typisch büroorganisatorischen Aufgaben, zu denen beispielsweise die Buchhaltung, das Personalmanagement und der tägliche Schriftverkehr an Patienten, Kammern, Kooperationspartnern und Versicherungen zählt.   

Die Situation in Deutschland   

Aktuell gibt es in Deutschland rund 91.000 Zahnärzte. Hiervon sind rund 53.000 als Vertragszahnärzte beschäftigt, 17.500 arbeiten als Assistenten und Vertreter in Zahnarztpraxen. Etwa 20.600 ausgebildete Ärzte sind derzeit in Deutschland entweder in einem anderen Beruf tätig oder arbeitslos gemeldet. Die Anzahl der in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen angestellten Zahnärzte ist von 2005 bis 2011 von rund 4.650 auf rund 8.050 angestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von rund 70 %. 

Weiterbildung 

Zahnärzte können nach einem erfolgreich abgeschlossen zahnmedizinischen Studium einen Facharzttitel erhalten. So kann der Arzt Kieferorthopäde, Facharzt für Oralchirugie, Mund- Kiefer- Gesichtschirug oder Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen werden. Ein Facharzttitel kann von Zahnmedizinern nach Vorlage von Nachweisen über besuchte Fortbildungsveranstaltungen im jeweiligen Fachgebiet bei der Zahnärztekammer beantragt werden. Auf Grund des vorherigen Studiums können die Weiterbildungen zum Teil unter Einrechnung der bisherigen absolvierten Leistungen verkürzt werden. Nach der Vergabe ist es für Fachärzte verpflichtend, sich in einem angemessenen Rahmen kontinuierlich in ihrem Fachgebiet fortzubilden, um so auf dem neuesten medizinischen Stand zu bleiben. Auf Verlangen kann die Zahnärztekammer entsprechende Nachweise hierzu verlangen. Sollten die Belege von dem Zahnarzt nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden können, so hat die Kammer das Recht einen Facharzttitel wieder zu entziehen.


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