Der Zahnarzt und seine Ausbildung

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Wer das Studium der Zahnmedizin erfolgreich beendet hat, darf sich Zahnarzt nennen, wie zum Beispiel die Kollegen der Zahnarztpraxis Dr. Dirk Holfeld & Kollegen. In Deutschland darf der Beruf nur dann ausgeübt werden, wenn der Zahnmediziner eine Approbation, also eine Berufserlaubnis erhalten hat. Die Approbation erlaubt die selbstständige Berufstätigkeit, die befristet erteilt wird. Die Befristgung betrifft den Niederlassungsort, aber auch die Zeit der Tätigkeit. In Deutschland und Österreich wird der Zahnarzt zu den Freien Berufen gerechnet. 

Berufsfelder in denen Zahnärzte tätig sind  

In Deutschland gibt es etwa 91.000 Zahnärzte, von denen zirka 53.000 als niedergelassene Ärzte in ihren eigenen Praxen oder in zahnmedizinischen Kliniken arbeiten. Die verbliebenen Zahnärzte teilen sich in sozialversicherungspflichtige Zahnärzte auf, die vom Gesamtaufkommen der Zahnärzte etwa um die 8.000 Personen ausmachen. Etwa 17.500 Zahnärzte sind als Assistenten tätig, als Vertreter, oder als Zahnärzte in einer Anstellung und nicht in Praxen. Einige sind in der Forschung oder in Gesundheitsämtern tätig. 20.600 Zahnärzte üben keine Tätigkeit als Arzt aus.   

Die zahnärztliche Ausbildung  

Voraussetzung zur Ausübung des Zahnarztberuf ist ein Studium von 10 Semestern im Fach Zahnheilkunde. Die Zahnheilkunde ist einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) unterworfen. Das Studium besteht aus zwei Teilen zu je 5 Semestern, wobei fünf Semester in einer Klinik absolviert werden müssen.  Danach folgen drei Prüfungen im Rahmen des Staatsexamens. Die Vorprüfung in den Naturwissenschaften, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung. Insgesamt beträgt die Regelstudienzeit 10 Semester und sechs Monate.  Sind die staatlichen Prüfungen, das Staatsexamen, erfolgreich absolviert, kann der Zahnmediziner einen Antrag auf eine Approbation stellen. Mit der Approbation erhält der Zahnmediziner das Recht als Arzt zu arbeiten. Er wird Mitglied der Zahnärztekammer, die an dem Ort seiner Praxis oder seinem Wohnort liegt. Die Zahnärztekammer beaufsichtigt seine Tätigkeit bis zu seinem Tod.  Zum Dr. med dent. promovieren etwa 50 % der Absolventen.   

Die Tätigkeiten des Zahnarztes  

Hauptaufgaben der Zahnärzte sind die Diagnose, die Behandlung und die Vorbeugung von Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten, auch behandelt er Zahnfehlstellungen. 

Vor Erstellung der Diagnose werden die Vorerkrankungen abgeklärt(Anamnese). Nach der Anamnese werden Mund und Zähne des Patienten untersucht. Danach wird die Diagnose gestellt und ein Plan zur Therapie aufgestellt.

Je nach Krankheitsbefund folgen nun Tätigkeiten wie das Schleifen der Zähne, das Legen von Füllungen, Röntgen, Eingliedern von Zahnersatz und weitere prothetische Maßnahmen. Säubern von Zahnfleischtaschen und andere parodontologische Behandlungen, wie auch kieferorthopädische Maßnahmen, etwa das Anpassen von Zahnspangen, chirurgische Behandlungen, wie das Operieren von Zysten, sind weitere Tätigkeitsfelder. 

Behandelt werden auch Patienten, die unter anerkannten Berufskrankheiten leiden oder die Opfer von Arbeitsunfällen wurden. Weitere Aufgaben des Arztes liegen im Verwaltungsbereich und im Organisationbereich der Praxis.   

Weitere Berufsfelder  

Kieferorthopäden erkennen, verhüten und behandeln Fehlstellungen an den Zähnen und am Kiefer, wie auch orthopädische Krankheiten des Kiefergelenks.  Der Facharzt für Oralchirurgie muss eine vierjährige Weiterbildung nach seiner Approbation durchlaufen. Ein Jahr der Weiterbildung muss mindestens in einer Klinik absolviert werden. Es handelt sich um eine umfassende Ausbildung im Bereich der chirurgischen Eingriffe im Zahnbereich, Kiefer und Mund. Nach einer erfolgreichen Prüfung kann er seinen Beruf ausüben.  Der Facharzt für Chirurgie des Mundbereichs, des Kieferbereichs und des Gesichtsbereichs hat ein Studium der Humanmedizin und der Zahnmedizin absolviert. Er ist doppelapprobiert. Eine Weiterbildung zum Facharzt kann während des Studiums der Zahnheilkunde erfolgen. Die Abschlussprüfung muss erfolgreich vor der jeweiligen Ärztekammer bestanden werden. Hat er die nötigen Operationskenntnisse, kann er eine zusätzliche Fachprüfung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie ablegen.  Eine selten angestrebte Weiterbildung ist die zum Fachzahnarzt im Öffentlichen Gesundheitswesen.


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